Genehmigung für Aufnahmen
Bonner Münster inklusive Kreuzgang sind im juristischen Sinn kein öffentlicher Raum, sondern teilweise zugängliches Privatgelände. Grundsätzlich bedürfen alle Aufnahmen mit aufwendiger Technik und Stativen der Genehmigung.
Private Aufnahmen
Ton-, Foto- und Film-Aufnahmen im Bonner Münster und im Kreuzgang sind zu rein privaten Zwecken und ohne weiteres Equipment gestattet. Jedwede publizistische und/oder kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet, auch nicht durch Dritte, wofür der/die Aufnehmende Sorge trägt. Das Fotografieren und Filmen während der Gottesdienste, Konzerte und anderer Veranstaltungen ist nicht gestattet und darf im Normalbetrieb Beter und Führungen nicht behindern oder stören.
Professionelle Aufnahmen
Professionelle Ton-, Film- und Foto-Aufnahmen bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Grund und Zweck der Aufnahmen müssen in einem direkten Bezug zum Bonner Münster, der Stadt Bonn und/oder der Katholischen Kirche in Bonn stehen.
Das Bonner Münster (Kirchengemeinde St. Martin) übernimmt keine Schäden an Geräten und Ausrüstung unabhängig von den Verursachern. Die an der Aufnahme beteiligten externen Personen haften für durch sie oder ihre Geräte verursachte Schäden an Menschen, dem Bonner Münster, seiner Einrichtung und seinen Objekten.
Genehmigungen erteilt ausschließlich die Abteilung: Öffentlichkeitsarbeit (presse@katholisch-bonn.de, 0228/98588-393).